Frettchen
Impfungen
Frettchen sollten regelmäßig gegen Staupe geimpft werden. Werden die Tiere auch auf Spaziergänge ausgeführt oder sollen sie mit in den Urlaub genommen werden, so muss zudem eine Impfung gegen Tollwut erfolgen.
Für Reisen ins Ausland benötigen Frettchen einen EU-Impfpass, der nur ausgestellt werden kann, wenn die Tiere über einen Mikrochip verfügen. |
Staupe
Die Staupe ist eine Viruserkrankung, die nicht nur bei Hunden vorkommt, sondern für die insbesondere Frettchen äußerst empfänglich sind und die bei diesen Tieren nahezu immer tödlich verläuft. Eine Ausscheidung des Virus erfolgt mit allen Körperausscheidungen wie z.B. Kot und Nasensekret. Der Erreger kann in der Umwelt sehr lange überleben und auch mit Schuhen in die Wohnung eingeschleppt werden. So besteht auch bei reiner Wohnungshaltung ein Infektionsrisiko.
Typische Symptome einer Staupeerkrankung bei Frettchen sind Apathie und Appetitlosigkeit, Fieberschübe, Augen- und Nasenausfluss und juckende Hautausschläge. Bei länger andauernder Erkrankung können zudem neurologische Veränderungen wie Muskelzittern und Krämpfe auftreten.
Impfung
Eine Grundimmunisierung gegen die Staupe erfolgt durch Impfung in der 8. und 12. Lebenswoche. Anschließend werden jährliche Wiederholungsimpfungen durchgeführt. Sind die Tiere bei Erstimpfung 12 Wochen oder älter, so ist keine Grundimmunisierung erforderlich. Jährliche Auffrischungen müssen dennoch erfolgen.
Impfstoffe
Der bisher für die Staupe-Impfung des Frettchens verwendete und noch immer zugelassene Impfstoff Febrivac DIST® wird mittlerweile nicht mehr produziert. Ein weiterer Staupe-Impfstoff (Musteligen D®) ist für Frettchen bereits seit 2020 zugelassen, leider aber immer noch nicht verfügbar.
Es ist somit derzeit kein Impfstoff vorhanden, mit dem Frettchen gegen Staupe geimpft werden dürfen.
Zwar stuft die Ständige Impfkommission in der Veterinärmedizin (StIKoVet) die Staupe-Impfung beim Frettchen als sog. Core-Impfung ein (16), d.h. als Impfung, die unbedingt vorgenommen werden muss. Zudem besteht ein sog. Therapienotstand, der es theoretisch möglich macht für Hunde zugelassene Impfstoffe „umzuwidmen“ und bei Frettchen einzusetzen. Praktisch ist dies dennoch nicht möglich. Voraussetzung für eine Umwidmung von Impfstoffen ist nämlich unter anderem, dass Fachliteratur oder Empfehlungen von Fachgremien oder -gesellschaften vorliegen, die die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bei der entsprechenden Tierart (also beim Frettchen) belegen (17). Solche Empfehlungen existieren allerdings nicht!
Zudem mehren sich Berichte, dass Frettchen bei wiederholter Anwendung der Hundeimpfstoffe zu akuten allergischen Reaktionen neigen.
Tollwut
Auch die Tollwut ist eine Viruserkrankung, die durch den Speichel erkrankter Tiere auf Frettchen übertragen werden kann. Die Infektionsgefahr für als Heimtiere gehaltene Frettchen ist daher als gering einzustufen. Eine Impfung ist jedoch zwingend erforderlich, wenn die Tiere mit ins Ausland genommen werden. Die Frettchen benötigen dann zudem einen Europäischen Impfausweis (Heimtierpass) und müssen zur einwandfreien Identifikation einen Mikrochip erhalten, der unter die Haut an der linken Halsseite implantiert wird.
Impfung
Die Erstimpfung gegen Tollwut kann ab einem Alter von 12 Wochen durchgeführt werden und wird dann jährlich aufgefrischt.
Impfstoffe
Es sind verschiedene Tollwut-Impfstoffe verfügbar, die bei Frettchen eingesetzt werden dürfen, wie z.B. Versiguard Rabies®, Rabisin® und Nobivac T®.
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